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Gemeinde Vilters-Wangs

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Rathaus

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Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien

Von Zeit zu Zeit müssen wir feststellen, dass Wald-, Feld- und Gartenabfälle im Freien verbrannt werden. Solches Tun ist weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll und zudem vom Umweltschutzgesetz her verboten. Fehlbaren Personen kann eine Strafanzeige drohen. Teuer wird es, wenn nach einem Holzschlag die Äste verbrannt werden und die Feuerwehr ausrückt.

Nach den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes dürfen Abfälle ausserhalb von Anlagen nicht verbrannt werden. Ausgenommen ist das Verbrennen natürlicher Wald-, Feld- und Gartenabfälle, wenn dadurch keine übermässigen Immissionen entstehen. Die natürlichen Abfälle müssen trocken sein (mindestens ein halbes Jahr gelagert/getrocknet) und beim Verbrennen darf nur wenig Rauch entstehen. Abbruchholz gilt als Siedlungs-Abfall und darf nicht im Freien verbrannt werden (auch nicht in Holzfeuerungen oder Cheminées). Verstösse gegen die Umweltschutz-Vorschriften sind strafbar. Die Polizei führt vermehrt Kontrollen druch. Bei Zuwiderhandlungen wird beim Untersuchungsamt Strafanzeige erhoben. Das Feuerwehrkommando rät: Wenn das Verbrennen von erlaubten, natürlichen Abfällen (z.B. trockene Äste) vorgängig der Notrufzentrale gemeldet wird (Telefon Nr. 118), kann das unnötige Ausrücken der Feuerwehr und damit die Verrechnung der Einsatzkosten vermieden werden. Zu Waldrändern und Objekten ist in jedem Fall ein genügender Abstand einzuhalten und bei lang andauernder Trockenheit ist besondere Vorsicht geboten (Hinweise in Medien beachten).

Faustregel:
Für jede Verbrennung von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien gilt die einfache Faustregel, dass ein Feuer nur dann wirklich unproblematisch ist, wenn Sie Ihre Wurst darauf braten und anschliessend lustvoll verspeisen würden.

Weitere Infos über das Verbrennen von Abfällen im Freien finden Sie unter folgendem Link: https://www.sg.ch/umwelt-natur/umwelt/Vollzugshilfsmittel/Luftreinhaltunggemeinde/aufsicht-ueber-das-verbrennen-von-abfaellen-im-freien-.html

 

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