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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Pilzschutz

Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere des Kantons St. Gallen (Naturschutzverordnung, sGS 671.1) und den Gemeindeverordnungen über den Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung).

In den politischen Gemeinden des Sarganserlandes gelten die folgenden einheitlichen Pilzschutzbestimmungen:

Schontage

Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen vom 1. bis und mit 10. Tag des Monats untersagt.

Nachtpflückverbot

Zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet.

Tageskontingent

Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg von Pilzen aller Art sammeln.

Schutzmassnahmen

Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als 3 Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten. Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden.

Strafbestimmung

Übertretungen dieser Pilzschutzvorschriften werden mit Haft oder Busse bestraft.

Aufsichtsorgane

Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz- und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen.

Sie haben folgende Befugnisse:
- Inhalt von Taschen, Rucksäcken und Fahrzeugen kontrollieren;
- Personalien feststellen;
- Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze
   bis zum Eintreffen der Polizei sicherstellen.

Amtliche
Pilzkontrolleurin
Kontrollstellen Öffnungstag Öffnungszeiten (vom 11.07. bis 31.10.2023)
Elvira Zogg
 
7323 Wangs,
Schiggstr. 32,
Feuerwehrdepot
 

Dienstag
Mittwoch
Freitag
Sonntag
   
    

18.00 - 19.30 Uhr
18.00 - 19.00 Uhr
18.00 - 19.30 Uhr
18.00 - 20.00 Uhr
   
    

Elvira Zogg
 
7310 Bad Ragaz,
Gebäude Adlerhorst gegenüber Rathaus, bitte Signalisation beachten. (Parkgelegenheit: Parkhaus oder Garniweg)
Dienstag und Freitag 16.30 - 17.30 Uhr
        

Frühlingspilz-Kontrolle bei tel. Voranmeldung: 079 626 73 51

Pilzschutzaufsicht

Die Aufsichtsorgane haben bei begründetem Verdacht der Widerhandlung gegen die Pilzschutzbestimmungen folgende Befugnisse:

  • sich von verdächtigen Personen den Inhalt von Sammelbehältnissen, wie Rücksäcken und Taschen, vorzeigen zu lassen;
  • deren Personalien feststellen zu lassen;
  • Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze bis zum Eintreffen der Polizei sicherzustellen.

Zugehörige Objekte