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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

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Inhalt

Grundstückschätzung

Weitere Informationen zum Schätzungswesen im Kanton St. Gallen finden Sie hier.

Gemäss Art. 6 des Gesetzes über die Durchführung der Grundstückschätzung erfolgt eine Neubeurteilung der Grundstückschätzung

  • in der Regel alle zehn Jahre;
  • auf Antrag des Eigentümers;
  • nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes (z.B Um-/Anbau)

Gesützt auf diese Bestimmung werden in diesem Jahr u.a. auch diejenigen Grundstücke neu geschätzt, welche im Jahre 1996 der letzten Revision unterstellt waren.
Die Schätzung wird aufgrund einer Besichtigung der Liegenschaft vorgenommen. Der Eigentümer sowie allfällige Mieter und andere Berechtigte haben dem Schätzungsteam Zutritt zu allen Räumen zu gewähren. Der Zeitpunkt der Schätzung wird dem Eigentümer vorgängig schriftlich mitgeteilt.
Bei der Grundstückschätzung werden ermittelt:

  • als Steuerwerte der Miet- und Verkehrswert des Grundtückes (bei landwirtschaftlichen Grundstücken zusätzlich der landwirtschaftliche Ertragswert)
  • als Gebäudeversicherungswerte der Neuwert und der Zweitwert

Die ermittelten Resultate der Grundstückschätzungen werden getrennt eröffnet, d.h die Versicherungswerte werden im Auftrag der Gebäudeversicherungsanstalt durch das Grundbuchamt und die Steuerwerte durch das Gemeindesteueramt eröffnet. Der Grundeigentümer erhält also zwei getrenne Schätzungsmitteilungen mit unterschiedlichen Rechtsmittelwegen.

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