Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien
Was haben ein Eintrag im Handelsregister, ein Kirchenaustritt und eine Vollmacht für eine private Angelegenheit gemeinsam? Sie benötigen in der Regel eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift amtlich bestätigt. Die Gebür dafür beträgt Fr. 15.--.
Bitte beachten Sie:
- Das Dokument muss persönlich vor der Beglaubigungsperson unterschrieben werden (ein zu Hause unterschriebenes und von einer anderen Person vorgewiesenes Dokument kann nicht beglaubigt werden).
- Für die Unterschriftsbeglaubigung ist die Personenidentität zu prüfen. Bringen Sie bitte Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte mit.
Übrigens: Auch Fotokopien wichtiger Dokumente oder Zeugnisse können amtlich beglaubigt werden. Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Daher muss das Original für die Beglaubigung immer der Urkundsperson vorgelegt werden.
Für eine Beglaubigung melden Sie sich bitte am Kundenschalter beim Eingang. Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung: Einwohneramt Vilters-Wangs, Telefon 081 725 37 01, einwohneramt@vilters-wangs.ch .
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt/Infoschalter | 081 725 37 01 | einwohneramt@vilters-wangs.ch |