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Pilzschutz

In den politischen Gemeinden des Sarganserlandes gelten die folgenden einheitlichen Pilzschutzbestimmungen:

Schontage
 
Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen vom 1. bis und mit 10. Tag jedes Monats untersagt.
Nachtpflückverbot Zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet.
Tageskontingent Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg von Pilzen aller Art sammeln.
Schutzmassnahmen

• Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als 3 Erwachsenen, welche 
   nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten.
• Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden.

Strafbestimmung  Übertretungen dieser Pilzschutzvorschriften werden mit Haft oder Busse bestraft.
Aufsichtsorgane  Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz- und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen.
Sie haben folgende Befugnisse:
• Inhalt von Taschen, Rucksäcken und Fahrzeugen kontrollieren;
• Personalien feststellen;
• Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze bis zum Eintreffen der Polizei sicherstellen.


Amtliche Pilzkontrolleure

 


Pilzkontrolleur für die Gemeinden Bad Ragaz und Pfäfers

Kontrolleur Adresse Öffnungstag Öffnungszeit
Elvira Zogg



 
7323 Wangs,
Bahnhofstr. 2


 
Sonntag bis Freitag


 
Vom 11.07. bis 31.10.2013, jeweils von 18.30 - 19.30 Uhr. Frühlingspilz-Kontrolle gegen tel. Voranmeldung: 079 626 73 51 
Fritz Welschinger 7310 Bad Ragaz, Rosenweg 1  jeweils ab dem 11. des Monats bis Ende Monat 18.00 - 19.00 Uhr

 
   

Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und frei-lebender Tiere des Kantons St. Gallen (Naturschutzverordnung, sGS 671.1) und den Gemeindeverordnungen über den Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung), die seit 1. Januar 1998 in Kraft stehen. Die Verordnungen können jederzeit bei den Gemeinderatskanzleien des Sarganserlandes eingesehen oder Kopien davon verlangt werden.

Juni 2013                                     Die Gemeinderäte



 
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